Sind Sie Wohnmobilfahrer? Lassen Sie sich abseits der üblichen Routen von naturnahen Etappenzielen locken und entdecken Sie die Schätze unserer Regionen...
Das Prinzip ist ganz einfach: Landwirte und Winzer laden Sie ein, auf ihren landwirtschaftlichen Betrieben oder ihrem Anwesen einen kostenlosen Stellplatz für eine 24 stündige Rast zu nutzen.
Die Gastgeber von France Passion bieten einen herzlichen Empfang, ebene, befestigte Stellplätze, Tipps, Empfehlungen und Anregungen für Besichtigungen in ihrer Region.
Die wenigen Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um dieses außergewöhnliche Stellplatz-Netz nutzen zu können:
• Anreise mit einem autonomen Wohnmobil (Wasser, Bordtoilette, Entsorgung)
• im Besitz des jeweilig gültigen Etappenführers sein
• die „Règles d’Or“ (Verhaltensregeln) France Passion beachten (sich bei der Ankunft vorstellen, den Ort sauber hinterlassen, Abreise ankündigen…)
+ 2.000 kostenlose, kulinarische und gastfreundliche Etappen zu jeder Jahreszeit…
10.000 Stellplätze für eine Nacht
Überall in Frankreich werden Sie freundschaftlich willkommen geheißen!
Gültigkeit: von März 2019 bis Ostern 2020.
Versand: März 2019
Dem Etappenführer einschließlich:
• 20 Regionalkarten
• Anfahrtsbeschreibungen und GPS-Koordinaten
• Angebotene Dienstleistungen
• Tätigkeit Ihrer Gastgeber, ihre Erzeugnisse, Speisemöglichkeiten am Etappenort
• Fotos der Etappenziele
2 Ausgaben:
* Französisch
* Mehrsprachige Version: Anfahrtsbeschreibungen in FR - GB - DE
Höflichkeitsregeln und das "Prinzip France Passion" in FR - GB - DE - NL - ESP – IT
Ihre persönliche, nummerierte Einladungskarte:
Die Rubrik "Mein Konto" ist die digitale Erweiterung des Etappenführers. Mit ihren neuen Funktionen können Sie:
Ihre Reisen online planen, Ihre Routen berechnen, Fotos und Meinungen einstellen, Veranstaltungen der Gastgeber und exklusive Angebote einsehen.
Jedes Jahr im März werden die aktualisierten Etappenziele in Ihrem Mitgliedsbereich online* geschaltet. Ihr Zugang zu den Online-Etappenzielen ist jeweils 1 Jahr lang gültig und kann zum 1. März des Folgejahres aktualisiert werden.